Geschwister-Scholl Hauptschule
Die MeGA-Schule - Campus Meckenheim
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Geschwister-Scholl-Hauptschule Meckenheim
Hausordnung
 
Für die Geschwister-Scholl-Schule gilt die Schulordnung des Campus Meckenheim .
Darüber hinaus gelten nur für unsere Schule folgende Punkte:
 
I. Aufenthalt in der Schule
 
  1. Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich alle Schüler im PZ des Schulzentrums aufhalten.
  2. In den großen Pausen dürfen sich die Schüler auf dem Pausenhof aufhalten. Bei Regen und Minustemperaturen können sich die Schüler auch im PZ aufhalten.
  3. In den 5-Minuten-Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes verboten. Die Schüler verbleiben im Klassenraum.
  4. In der Mittagspause dürfen sich die Schüler auf den Schulhöfen oder im Schulgebäude (dort nur im Erdgeschoss und auf der Ebene Mensa) aufhalten.
 
II. Verhalten auf dem Schulgelände während der Schulzeit
 
  1. Die Schüler/innen müssen pünktlich zum Stundenbeginn in den Klassenräumen sein.
  2. Jeder Schüler ist zum Hof- und Ordnungsdienst verpflichtet.
  3. Nach Unterrichtsschluss sind die Unterrichtsräume ordentlich zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen.
  4. Fahrräder sind auf den vorgesehenen Plätzen im Schulgelände verschlossen abzustellen. Das Befahren des Schulhofs ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  5. Die Benutzung von elektronischen Geräten wie beispielsweise Smartphone, Handy, MP3-Player, o.Ä. ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Bei Verstößen muss das Gerät unverzüglich abgegeben werden und kann nur vom Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
 


P.Hauck, Rektor
 
Hier können Sie die Hausordnung der Geschwister-Scholl-Hauptschule Meckenheim
herunterladen (PDF)
 
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